Wann sollten Sie sonst nüchtern sein?
Für eine Gastroskopie (Magenspiegelung), die Röntgenuntersuchung der Nieren und eine Sonographie
(Ultraschalluntersuchung) sollten Sie nüchtern erscheinen.
EKG und Blutdruck
die 24-Stunden-Blutdruckmessung und das 24-Stunden-Langzeit-EKG können am bequemsten für
Sie angelegt werden, wenn Sie in Rock/Hose und Bluse/Hemd erscheinen. Um bei der Fahrradergometrie
/ dem Belastungs-EKG locker radeln zu können, ziehen Sie sich bitte bequem an.
Arzneimittel
Wir bemühen uns, die Präparate zu verordnen, die in jedem individuellen Fall am geeignetsten
erscheinen (Wirksamkeit, Verträglichkeit, keine bzw. geringe Nebenwirkungen). Gleiche Präparate
sind oft mit unterschiedlichen Bezeichnungen auf dem Markt. Lassen Sie sich nicht durch Bekannte,
Werbung oder den Beipackzettel verunsichern. Zu der Frage, welche Medikamente Ihre Krankenkasse
erstattet, wird Sie Ihr Apotheker gerne beraten.
Wiederholungsrezepte
Wenn Sie „nur” ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen Sie dies bitte
an der Anmeldung oder bestellen Sie telefonisch. Wir sind bemüht, dies während des laufenden
Praxisbetriebes sofort zu erledigen. Ihre Medikamente können wir von der Allee-Apotheke direkt zu Ihnen
nach Hause liefern lassen.
Überweisungen
Wenn Sie sich von anderen Fachärzten untersuchen lassen möchten, benötigen Sie einen Überweisungsschein.
So müssen Sie die Praxisgebühr nicht mehrfach zahlen und wir erhalten umfassend Bescheid über die bei
Ihnen durchgeführten Untersuchungen und Therapien. Unnötige Doppeluntersuchungen und Behandlungsmaßnahmen
lassen sich so vermeiden. Auch Anfragen von Krankenkassen, Versicherungen und Versorgungsamt können
von uns nur dann zufriedenstellend beantwortet werden, wenn alle Arztberichte lückenlos vorliegen.
Versichertenkarte / Praxisgebühr / Prosper-Netz
Bitte bringen Sie die Versichertenkarte beim ersten Besuch im Quartal mit. Ohne Versichertenkarte darf
z.B. ein Kassenrezept oder eine Überweisung nicht ausgestellt werden. Die Kassen schreiben das Kassieren
der Praxisgebühr vor, wenn Sie keinen Befreiungsantrag, bzw. keine Überweisung vorlegen. Versicherte von
Knappschaft und DAK brauchen keine Praxisgebühr zu zahlen, wenn sie im „Prosper”-Hausarztnetz
eingeschrieben sind. Die entsprechenden Formulare können bei uns unterschrieben werden.
Privatrechnungen
werden von einer Privatverrechnungsstelle versandt. Diese steht unter Schweigepflicht.
Aus Datenschutz-Gründen bitten wir Sie, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben.